Wissenswertes

Informationen zum 5. Mittelaltermarkt zu Bietigheim in Baden

05. Oktober und 06. Oktober 2024

Was gibt es sonst noch?


Wenn ihr allgemeine Fragen zum Markt habt, wendet euch gerne an die Gesamtleitung unter folgender E-Mail-Adresse:

mittelaltermarktbietigheim@aol.com

Marktordnung

Unsere Marktordnung 2024 als PDF zum Download. 



Fragen und Antworten

Kann ich mit meinem Rollstuhl auf das Gelände?

Das Gelände besteht größtenteils aus ebener Fläche, teilweise Rasen, teilweise Steinboden. 

Was für Kostüme sind erlaubt?

Es ist nahezu alles erlaubt, was gefällt. Ob Zivil, Mittelalter, Fantasy, LARP, Cosplay, Stein- oder Neuzeit spielt dabei keine Rolle. Es darf allerdings nicht gegen Sitte, Moral oder gar gegen Gesetze verstoßen und sollte andere Besuchende nicht gefährden oder stören.

Gibt es Übernachtungsmöglichkeiten?

Ja. In der Umgebung finden sich zahlreiche Hotels, Gästezimmer und auch Campingplätze. Wir stellen gerade eine kleine Liste für euch zusammen, die wir euch zur Verfügung stellen möchten. Der ein oder andere Anbieter hat sogar bereits Rabatte für Marktbesucher angekündigt.

Gibt es eine Campsite?

Aktuell steht keine Campsite zur Verfügung. Für Übernachtungsmöglichkeiten stehen derzeit Hotels, Gästezimmer und Campingplätze zur Verfügung.

Gibt es Wochenendtickets?

Wir arbeiten schon an einer Lösung für kommende Veranstaltungen.

Gibt es Preisnachlässe für "gewandete" Besucher?

Nein. Dazu fehlt eine genaue Definition einer "Gewandung".

Sind Hunde und andere Tiere auf dem Gelände zugelassen?

Grundsätzlich ja. Allerdings müssen die Tiere zwingend angeleint sein. Wir behalten uns jedoch vor Tiere mit hohem Gefahrenpotenzial den Zutritt zu verwehren. 

Gibt es eine zentrale Anlaufstelle auf dem Markt?

Ja. Unser Lager bietet sich als zentrale Anlaufstelle für sämtliche Fragen und Anregungen an. Ob entlaufene Elfen, verlorene Rüstungen oder die Frage nach den Toiletten: hier wird geholfen. Außerdem könnt Ihr euch an unsere Marktwache wenden, die an unseren rot-gelben Wappenröcken zu erkenn sind.

Darf ich mein Schwert mitbringen?

Ja und nein. Gegenstände, die gegen das Waffenrecht verstossen sind nicht auf dem Gelände zugelassen. Das Waffenrecht ist hier recht eindeutig und eine Debatte mit unserem Sicherheitspersonal auch deswegen unnötig. Sollte der Gegenstand zugelassen sind gilt generell: 1. keine scharfen Klingen! 2. gegen Zugriff Dritter sichern! 3. Der Gegenstand bleibt in der Scheide oder der Halterung!

Darf ich Fotografieren und Filmen?

Ja. Fühlt euch eingeladen den Markt und seine Attraktionen nach Herzenslust  mit euren Smartphonekameras zu fotografieren oder auch zu filmen. Allerdings beachtet dabei bitte: das Laufen während des Filmens ist untersagt! Wenn ihr einzelne Personen oder kleinere Gruppen oder Stände fotografieren wollt: fragt vorher. Ihr bekommt wesentlich schönere Erinnerungsbilder, wenn sich die Darsteller vorbereiten können.